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Das Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten beinhaltet Vorgänge, die personenbezogene Daten verarbeiten. Dabei ist es nicht relevant, ob diese Datensätze automatisiert oder manuell verarbeitet werden. Zu der Verarbeitung gehören nach der Definition der Datenschutzgrundverordnung das Erfassen, Speichern und Verarbeiten von Daten, um einen Auszug zu nennen. Das Verzeichnis sollte alle relevanten Verarbeitungstätigkeiten des gesamten Unternehmens beinhalten und muss daher pro Teilbereich des Unternehmens aufgebaut werden.
Das VVT ist in jedem gut organisierten Datenschutzmanagement zu finden. Grundsätzlich benötigt ein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten nahezu jedes Unternehmen. Hierbei ist jeweils ein Verzeichnis für die Tätigkeit als Verantwortlicher und, sofern vorhanden, für die Tätigkeit als Auftragsverarbeiter zu führen. Eine Ausnahme gilt nur für Unternehmen, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:
Weniger als 250 Beschäftigte
Es besteht kein Risiko der betroffenen Personen (Videoüberwachung)
Keine Verarbeitungstätigkeit von besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten)
Verarbeitung nicht zyklisch und nur gelegentlich
Als Verantwortlicher der Datenverarbeitung werden Unternehmen definiert, die diese Daten erheben, speichern und verarbeiten. Der Auftragsverarbeiter ist hingegen derjenige, welcher im Auftrag des Verantwortlichen die Daten verarbeitet.
Wir erstellen Ihnen auf Basis einer Analyse der Verarbeitungstätigen Ihr individuelles VVT (Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten). Ihre persönlichen Vorteile:
Wir kontaktieren Sie binnen 24 Std. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten ein und warten Sie auf einen Anruf unseres Servicemitarbeiters.