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Die technisch organisatorischen Maßnahmen beschreiben zielführende Maßnahmen, die Ihr Unternehmen nach DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) umsetzen sollte, um die Datensicherheitsziele wie Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit zu gewährleisten. Technische Maßnahmen zum Datenschutz sind z. B.: Absicherung der IT-Infrastruktur, wie Firewall, Verschlüsselung, Virenschutz. Organisatorische Maßnahmen sind: Definition von Prozessen (z.B. zur regelmäßigen Löschung von personenbezogenen Daten oder zum Umgang mit Betroffenenanfragen) sowie Maßnahmen wie die Durchführung von Mitarbeiterschulungen im Datenschutz, das Erstellen von Berechtigungskonzepten und Vertraulichkeitsverpflichtungen.
Jedes Unternehmen das personenbezogene Daten oder sensible Daten, wie z.B. Gesundheits- oder Finanzdaten verarbeitet, muss technische und organisatorische Maßnahmen treffen. Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein. Was Verhältnismäßig ist, richtet sich gemäß Art. 32 Abs. 1 DSGVO im Wesentlichen an dem Risiko für die personenbezogenen Daten.
Sollte die Aufsichtsbehörde nach einem Datenschutzvorfall die vorliegenden technischen und organisatorischen Maßnahmen als unzureichend beurteilen, trifft Unternehmen ein hohes Risiko. Der Bußgeldrahmen für einen Verstoß ist mit bis zu 10 Mio. € oder 2% des Jahresumsatzes festgelegt. Außerdem wirken sich gute technisch organisatorische Maßnahmen auch in anderen Fällen bei der Berechnung von Bußgeldern aus.
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