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Mit Inkrafttreten der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) im Jahr 2018 und weltweiten Vorschriften zur Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenspeicherung und dem kontinuierlichen Anstieg von personenbezogenen Daten hat der Datenschutz in Unternehmen höchste Priorität gewonnen. Wir von KATLEX Datenschutz-Management bieten Ihnen Full-Service-Beratungsleistungen zum Thema Datenschutz und Datenschutzmanagement in Ihrem Unternehmen. Dabei sind wir als externer Datenschutzbeauftragter verantwortlich für die Kontrollfunktion in Ihrem Unternehmen. Wir erstellen notwendige Dokumentationen und beraten Sie in der operativen Umsetzung eines zielführenden Datenschutz-Managements.
Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde ein Handlungsrahmen für Unternehmen definiert, um personenbezogene Daten rechtskonform zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Sie als Unternehmen sind verpflichtet, der Aufsichtsbehörde jederzeit Auskunft über Ihre Datenverarbeitungstätigkeiten geben zu können. Was Sie als Unternehmen benötigen, um ein entsprechendes Datenschutzniveau zu erreichen?
Transparenz für Ihren Datenschutz
Ein Datenschutzaudit dient dazu, den Datenschutz-Ist-Zustand Ihres Unternehmens zu benennen. Wir von KATLEX Datenschutz-Management prüfen, ob Ihr Unternehmen den Anforderungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gerecht wird. Als Resultat erhalten Sie eine individuelle Handlungsempfehlung inkl. Berichtwesen der Auditierung.
Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern
Der Datenschutzbeauftragte von KATLEX Datenschutz-Management berät den Auftraggeber in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten und ist als unterstützendes Organ in die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes mit eingebunden. Als Unternehmen sind Sie verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu nennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten
Gemäß Art. 30 DSGVO ist ein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten sowohl für Verantwortliche als auch für Auftragsverarbeiter zu erstellen. Das Verzeichnis beinhaltet alle Angaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten wie z. B. Zweck der Datenerhebung und Verarbeitung, betroffene Personen oder Personengruppen und entsprechenden Datenkategorien.
Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung
Gemäß Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung sind die technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM) notwendig, um die Sicherheit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Die TOM werden von dem jeweiligen Verantwortlichen erstellt. Die Maßnahmen haben den Zweck sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten durch den neuesten Stand der Technik geschützt werden.
Richtlinien regeln den Umgang mit Ihrem Datenhaushalt
Art. 12 ff. DSGVO
Prüfung der Webseite und Erstellung der Datenschutzerklärung
Grundlagen zum Datenschutz
Als notwendig werden auch Mitarbeiterschulungen zum Thema Datenschutz angesehen. In einem wiederkehrenden Zyklus sollten Ihre Mitarbeiter Zugang zu allen wichtigen Grundlagen des Datenschutzes haben. Wir von KATLEX Datenschutz-Management führen diese Schulungen sowohl bei Ihnen vor Ort als auch digital durch.
Wir kontaktieren Sie binnen 24 Std. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten ein und warten Sie auf einen Anruf unseres Servicemitarbeiters.