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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat Mitte September das Ergebnis einer Untersuchung von April 2021 veröffentlicht, in der 949 Webseiten aus unterschiedlichen Branchen kontrolliert wurden (Artikel der VZBV lesen). 10% der untersuchten Cookie-Banner verstießen hierbei nach Meinung der Verbände klar gegen die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
In zahlreichen Fällen wurde entweder der Inhalt, aber auch die Gestaltung der Cookie-Banner gerügt. Konkret betraf das folgende Kritikpunkte:
1. Einwilligung in die Cookie-Nutzung durch „weiter surfen auf der Seite“
Diese Art von Banner sind eindeutig rechtswidrig, da Besucher keine Möglichkeit haben, die Seite zu nutzen, ohne das Daten gesammelt werden.
Den Besuchern wird in der Regel nur die Möglichkeit gegeben, „ok“ zu klicken, aber eine Auswahlmöglichkeit zur Zustimmung oder Ablehnung ist nicht vorhanden. Auch ist in diesen Fällen nicht ersichtlich, welche Tools und Cookies zum Tracking genutzt werden und häufig werden auch schon Cookies gesetzt, bevor die Nutzer das Banner weggeklickt haben.
2. Bereits vorangewählte Checkboxen
Auch diese Art von Cookie-Banner ist eindeutig unzulässig. Eine Zustimmung muss immer aktiv erfolgen. Eine Einstellung, dass die Nutzer der Webseite stattdessen die Verarbeitung der Daten ablehnen müssen, indem sie den Haken aus der Checkbox wieder entfernen, ist rechtswidrig.
3. Kein „Ablehnen“-Button vorhanden bzw. schwer auffindbar
Häufig wird auf einem Cookie-Banner ein Button hinterlegt, mit dem man die Nutzung aller Cookies zustimmen kann. In solch einem Fall muss dem Nutzer aber auch gleichzeitig die Möglichkeit gegeben werden, die Nutzung aller Cookies mit gleichem Aufwand abzulehnen. Stattdessen findet man aber häufig nur einen „Einstellungen“-Button und muss die Möglichkeit zum Ablehnen aller Cookies mühselig in einem Untermenü suchen. Der Button „Einstellungen“ kann höchstens als zusätzlicher dritter Button, neben dem „Zustimmen“ und Ablehnen“, genutzt werden.
4. Die Gestaltung der Buttons soll den Nutzer zur Einwilligung verleiten
In vielen Fällen wird der „Zustimmen“-Button farblich deutlich hervorgehoben, während der „Ablehnen“-Button dafür in einem unscheinbaren grau gehalten ist und ggf. auch noch in einer kleineren Größe dargestellt wird. Auch diese Art der Hervorhebung und dadurch resultierenden Beeinflussung der Nutzer ist umstritten.
Tipps für Ihren Cookie-Banner
Wenn Sie folgende Punkte beachten, schließen Sie alle rechtlichen Risiken aus:
Alle Cookies sind aufgelistet. Die Nutzer haben die Möglichkeit, sich über alle verwendeten Cookies vorab zu informieren.
Einfache Möglichkeit alle Cookies abzulehnen. Die Besucher haben eine einfache Möglichkeit, die Nutzung der Cookies abzulehnen und die Buttons hierfür sind gleichermaßen erreichbar und auch gleich gestaltet.
Aktive Zustimmung. Keine Cookies, außer technisch notwendige, sind vorausgewählt und Cookies werden nicht schon beim Besuch der Webseite gesetzt.
Spätere Deaktivierung. Es ist ein Hinweis vorhanden, dass die Cookies später auch wieder deaktiviert werden können. Bestenfalls ist hierfür direkt ein Link hinterlegt.
Datenschutzerklärung. Es wird direkt im Cookie-Hinweis auf die Datenschutzerklärung verlinkt. Zusätzlich darf der Cookie-Hinweis auch nicht den Link zum Impressum oder zur Datenschutzerklärung überdecken. Man muss zu jeder Zeit auf diese beiden Links klicken können.
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